Um seine Gattin los
zu werden, muss man nicht gleich ein Verbrechen begehen.
Manchmal reicht es auch aus, auf Rechtschreibfehler
in Werbeprospekten zu achten. So stand vor kurzem in
der Werbebroschüre eines Küchenherstellers
der folgende Slogan:
"Bei Neukauf einer Küche
nehmen wir Ihre Alte in Zahlung"
Da sich das Adjektiv "alte"
auf das voranstehende Substantiv "Küche"
bezieht, hätte es natürlich kleingeschrieben
werden müssen. Doch wer weiß ... vielleicht
war das ja doch kein Rechtschreibfehler. Das würde
dann natürlich viele Männer zum Küchenkauf
bewegen :-)